Mietrecht

Ob Nebenkostenabrechnung oder Schönheitsreparatur, Mietminderung oder Eigenbedarfskündigung. Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter birgt enormes Konfliktpotential.

Ihre Anwaltskanzlei Hürth hilft bei:

  • Gestaltung von Mietverträgen im Bereich des privaten und gewerblichen Mietrechts
  • Pachtrecht
  • Wohnungs­eigentumsrecht
  • Maklerrecht
  • Kündigung von Mietverträgen sowie Räumung
  • Prüfung von Nebenkosten­abrechnungen
Wir helfen Ihnen Ihre Interessen durchzusetzen!
Tel. 02233 97 24 0

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Vermieter als auch Mieter und Wohnungs- /Grundstückseigentümer in allen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.

Wir helfen Ihnen als Mieter, z.B. bei den folgenden Fragestellungen:

  • Worauf ist beim Abschluss von Mietverträgen zu achten?
  • In welchem Umfang sind Mieterhöhungen rechtens?
  • Ist die Betriebskostenabrechnung richtig?
  • Wie gehe ich mit Wohnungsmängeln um?
  • In welchem Rahmen darf ich die Miete mindern?
  • Bin ich zur Renovierungspflicht bei Auszug verpflichtet?
  • Wer ist für die Instandhaltung der Wohnung oder des Hauses verantwortlich?

Aufgrund zahlreicher Mietrechtsreformgesetze der vergangenen Jahre ist das Mietrecht zunehmend mieterfreundlich geworden. Wir versuchen rechtliche Lösungen zu finden, die Ihnen als Vermieter langfristig Sicherheit bieten.

Wir unterstützen Vermieter, z.B. bei den folgenden Fragestellungen:

  • Optimale Gestaltung von Mietverträgen
  • Berechtigung von Mieterhöhungen
  • Unter welchen Voraussetzungen kann wegen Eigenbedarf gekündigt werden?
  • Wie können Mietrückstände durchgesetzt werden?

Beratung Wohnungseigentumsrecht:

Unsere Kanzlei berät Sie außerdem im Wohnungseigentumsrecht – sowohl von gewerblichen wie auch privaten Objekten. Vielfach erfordert die Mitgliedschaft in einer Wohnungseigentümergesellschaft eine anwaltliche Beratung und Vermittlung zwischen Wohnungseigentümern untereinander, sowie im Verhältnis zwischen Eigentümern, der Hausverwaltung und dritten Parteien, beispielsweise Nachbarn und Handwerkern.

Unsere Tätigkeit im WEG-Recht umfasst u.a. folgende Bereiche:

  • Beratung von Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften
  • Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Prüfung von Kaufverträgen
  • Prüfung von Betriebskostenabrechnungen und Wirtschaftsplänen

Wir beraten und vertreten Sie außerdem  in sämtlichen anderen Fragen des Pachtrechts und des Maklerrechts.

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Vermieter als auch Mieter und Wohnungs- /Grundstückseigentümer in allen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.

Wir helfen Ihnen Ihre Interessen durchzusetzen!
Tel. 02233 97 24 0